Ablauf der Ausbildung zur Förderlehrkraft

1. Ausbildungsphase am Staatsinstitut

Die dreijährige Vollzeitausbildung am Staatsinstitut Freising beinhaltet ca. 38 Wochenstunden.
Der Unterricht beginnt in der Regel um 8.15 und dauert längstens bis 16.30 Uhr.

Die theoretische Grundlegung wird durch einen ausgewählten Praxisbezug ergänzt. Im ersten AJ befindet sich jeder Studierende bis Februar in einer Probezeit, deren Bestehen über die endgültige Zulassung zur Ausbildung entscheidet. Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Ausbildung sind gute Kenntnisse in den Fächern Deutsch und Mathematik.

Das Staatsinstitut verfügt über eine gute IT/Medienausstattung; die Nutzung eines eigenen Computers/Tablets ist aber wünschenswert. Ein Schulgeld wird nicht erhoben; es entstehen jedoch Kosten für Arbeits- und Studienmaterialien in den Ausbildungsjahren.

Die drei Jahre der Ausbildung zur Förderlehrkraft werden mit der Förderlehrerprüfung I abgeschlossen. Danach geht es in den zweijährigen Vorbereitungsdienst.

Wie geht es weiter? Die zweite Ausbildungsphase

Nach der dreijährigen Ausbildung am Staatsinstitut mit der Förderlehrerprüfung 1 startet die zweite Ausbildungsphase.

Im Beamtenverhältnis auf Widerruf durchlaufen Sie einen zweijährigen Vorbereitungsdienst an einer Grund- oder Mittelschule mit einem begleitenden Seminar. In dieser Zeit beziehen Sie Anwärterbezüge ( ca. 1413 Euro Grundgehalt).

Mit der Förderlehrerprüfung 2 sind Sie fertige Förderlehrkraft.

Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung

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Wie kann man sich auf das schriftliche Aufnahmeverfahren in Deutsch und Mathematik vorbereiten?

Die Aufgaben sind kompetenzorientiert gestaltet und beziehen sich inhaltlich weitgehend auf das Niveau der „QUALI“-Prüfungen der Mittelschule. Zur Vorbereitung können die QA-Tests der vergangenen Jahre bearbeitet werden. Diese findet man kostenlos im Internet oder bei verschiedenen Verlagen, die darüber hinaus sog. „QUALI-TRAINER“ im Angebot bereithalten.

Wie ist das mündlichen Aufnahmeverfahren gestaltet?

An einem Bewerbungsgespräch nehmen in der Regel 5-6 Bewerber/innen und ebenso viele Dozentinnen teil. Neben Fragen zur eigenen Motivation für den Beruf und zum Berufsbild des Förderlehrers werden u. a. bildungspolitische Themen und das aktuelle schulpolitische Geschehen aufgegriffen. Beobachtet werden damit Kompetenzen im Bereich Kommunikation, Kooperation, Verantwortungsbewusstsein, Empathie, Fähigkeit zur Selbstreflexion, Geduld und Ausdauer etc.

Wie sicher muss meine Rechtschreibung sein?

Rechtschreibsicherheit und richtige Anwendung der deutschen Grammatik sind dringende Voraussetzungen für die erfolgreiche Bewältigung der Ausbildung. Zudem fördern Förderlehrkräfte genau in diesen Bereichen, daher sind diese Grundlage, auf der die Vermittlung der Rechtschreibinhalte an die Schülerinnen und Schüler aufbaut.

Kann man sich in Freising und Bayreuth gleichzeitig bewerben?

Nein, dies ist nicht möglich. Entweder Freising ODER Bayreuth.

Wie oft kann man sich bewerben?

Eine Bewerbung ist maximal zweimal in Freising oder Bayreuth erlaubt.

Gibt es eine Altersgrenze für die Ausbildung?

Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, um die Förderlehrerausbildung zu beginnen. Um nach der zweiten Ausbildungsphase verbeamtet zu werden, darf ein bestimmtes Alter (45 Jahre) nicht überschritten werden.

Können erworbene Qualifikationen aus einer vorherigen Tätigkeit (z.B. als Erzieher*in oder Lehramtsstudium) angerechnet werden?

Nein, die Möglichkeit besteht leider nicht.

Gibt es eine Probezeit?

Ja, sie umfasst einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Leistungen des ersten Ausbildungshalbjahres entscheiden über das Bestehen dieser Probezeit.

Wie ist der Unterricht in der Woche verteilt?

Der Unterricht findet montags bis freitags von 8.15 Uhr bis 13.15 Uhr und durchschnittlich noch an zwei bis drei Nachmittagen statt. Freitags ist in der Regel um 13.15 Uhr Ausbildungsschluss. Studierende, die am weiterführenden Unterricht teilnehmen bzw. an einem Wahlfach, müssen einen weiteren Nachmittag einplanen.

Was muss man leisten, um die „Fachgebundene Hochschulreife“ zu erlangen?

Um die „Fachgebundene Hochschulreife“ zu erreichen, muss man zusätzlich am weiterführenden Unterricht teilnehmen. Dieser beinhaltet die Fächer Deutsch, Sozialkunde und Englisch und findet im 2. Ausbildungsjahr mit je einer Stunde und im 3. Ausbildungsjahr mit je zwei Stunden pro Woche statt. Bei gleichzeitigem Bestehen dieser Fächer und der Förderlehrerausbildung kann die „Fachgebundene Hochschulreife“ erlangt werden. Damit ist es möglich, an einer Hochschule fachgebunden zu studieren (z. B. Lehramt für Grund-, Mittel- oder Förderschule, Psychologie, Soziale Arbeit).

Wo finden die unterschiedlichen Praktika statt?

Das Staatsinstitut Freising kooperiert mit festen Praktikumsschulen (Grund-, Mittel- und Förderschulen) in verschiedenen Regierungsbezirken (OBB, NDB, SCHW, OPF). Zum Teil kann der Einsatz deshalb auch in Heimatnähe stattfinden. Die meisten Praktikumsschulen befinden sich allerdings im Umfeld von Freising und München.

Mit welchen Kosten muss man während der Ausbildung rechnen?

Die Ausbildung selbst ist kostenlos und es müssen i. d. R. auch keine Bücher dafür gekauft werden. Um unterrichtliche Inhalte zu vertiefen, findet eine Studienfahrt statt, die zu finanzieren ist (ca. 200 €). Außerdem fallen kleinere Beträge zum Beispiel für Kopien und Arbeitsmaterialien an.

Verdient man während der Ausbildung etwas?

Die erste Ausbildungsphase am Staatsinstitut wird nicht vergütet. In der zweiten Ausbildungsphase unterrichtet man an einer Grund- oder Mittelschule und erhält Anwärterbezüge. Anwärterbezüge (Stand: 01.01.2020):
  • Grundbetrag 1 363,85 €
  • Familienzuschlag - Stufe 1 (verheiratet) 143,54 €
  • Kindergeld je Kind nach dem Kindergeldgesetz

Kann man für die Ausbildung BAföG beantragen?

Grundsätzlich kann ein „BAföG für Schülerinnen und Schüler“ beantragt werden. Der individuelle Anspruch ist mit der zuständigen Behörde zu klären. Nähere Informationen finden Sie unter: www.bafög.de

Kann man wählen, wo man in der 2. Ausbildungsphase oder auch nach Beendigung dieser Phase eingesetzt wird?

Am Ende der ersten und zweiten Ausbildungsphase entscheidet das Kultusministerium darüber, in welchem Regierungsbezirk man eingesetzt wird. Es dürfen bis zu drei Wunschregierungsbezirke und drei bevorzugte Landkreise angegeben werden, die je nach Wahl und Bedarf Berücksichtigung finden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Wunschort oder eine Wunschschulart.

Wo kann man in Freising wohnen?

Viele Studierende wohnen in privaten Wohngemeinschaften mit anderen Studierenden zusammen. Unter Umständen ist es möglich, eine Wohnung von einem Studierenden, der im Sommer die erste Ausbildungsphase abschließt, zu übernehmen. Weitere Möglichkeiten sind die Immobiliensuche bei den Wohnungsbaugenossenschaften oder auf gängigen Internetplattformen (z. B. wg-gesucht.de).

Wo erhält man noch weitere Informationen über die Ausbildung und den Beruf?

Gerne beantworten wir in einem persönlichen Telefongespräch (08161/ 17 35 70) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) weitere Fragen.

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